Fachärztin für Allgemein-, Rettungsmedizin und Psychosomatische Grundversorgung in Brome

Gisela Marienhagen

Herzlich willkommen in Ihrer Facharztpraxis Gisela Marienhagen in Brome. Bitte denken Sie immer daran, vorher einen Termin zu machen,
da wir Sie ansonsten wieder wegschicken oder Sie lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

"Bei Notfällen kommen Sie sofort zu uns oder rufen den Notdienst an 112".

 

Fachmedizin

  • Herz-Kreislauf
  • Ruhe und Belastungs EKG
  • Ultraschall
  • Langzeitblutdruckmessung
  • Impfungen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen für den Grundsatz 26 (Atemschutz)

 

Rettungsmedizin

  • Erstversorgung Herz-Kreislauf
  • Erstversorgung Unfall
  • Erstversorgung Schock/Trauma
  • Erstversorgung Koma
  • Erstversorgung Kinder
  • In der Rettungsmedizin ist es wichtig den Patienten vorrangig zu stabilisieren und dann zu versorgen.
  • Wichtig ist die schnelle Verständigung des Rettungsmediziners.

 

Herz-Kreislauf

Wann sollten Sie Ihren fachärztlichen Hausarzt aufsuchen?

Suchen Sie Ihren Facharzt immer sofort auf, wenn Sie das Gefühl haben, irgendetwas stimmt nicht, z.B.:

  • Schweißausbrüche
  • Stechen in der Brust
  • Luftmangel, Atemnot
  • Engegefühl im Brustbereich
  • Ausstrahlende Schmerzen im Bauchraum oder linken Arm

Warten Sie nicht!
Rufen Sie sofort in der Praxis an.
Außerhalb der Sprechzeiten 112

Hauptstr. 18  -  38465 Brome  -  Telefon 05833-1513

Arbeitsmedizinsche Untersuchung. Warum?

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, normalerweise nur von einem Facharzt für Arbeitsmedizin durchzuführen, dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten.
Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet, z.B. die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.

Sondergenehmigung

Unsere Praxis, d.h. unsere Fachärztin für Allgemeinmedizin Frau Marienhagen, besitzt eine Sondergenehmigung für die Untersuchung der Atemschutzgeräteträger, Grundsatz 26. In der Regel alle drei Jahre, abhängig vom Gesundheitszustand, werden Atemschutzgeräteträger, z.B. der Feuerwehren, insbesondere der neuen Bundesländer, beurteilt wie die Leistungsfähigkeit bzw. die Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung sind. Desweiteren wird das Nervensystem, die Psyche, die Einnahme von Medikamenten, der Ausschluss von Suchterkrankungen sowie das Seh- und Hörvermögen geprüft.

Diese Website nutzt Google Maps - klicken Sie hier, um es permanent zu aktivieren. Ich stimme zu, dass mit der Nutzung Daten an Google übertragen werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie den Cookie dlh_googlemaps löschen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Maps anzeigen